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14. Dezember 2020Welche Vorteile haben Unternehmen, wenn sie E-Fahrzeuge in ihrer Fuhrpark aufnehmen? Welche Aspekte müssen sie im Vorfeld beachten? Darüber spricht Ronald-Mike Neumeyer im Interview mit der „Wirtschaft in Bremen und Bremerhaven“. Er ist Vertriebsleiter E-Mobility & Key Accounts bei der SWARCO TRAFFIC SYSTEMS GmbH. Das Unternehmen agiert als Systemintegrator für Lichtsignalanlagen und Kreuzungssteuerungen, Autobahn- und Tunnelleitsysteme, Parkleitsysteme sowie Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge.
Welche Vorteile haben Unternehmen, wenn sie E-Fahrzeuge in ihren Fuhrpark aufnehmen?
Zum einen gibt es klare monetäre Vorteile: Bei der Anschaffung eines reinen E-Autos gibt es einen Zuschuss von bis zu 9.000 Euro, bei hybriden Fahrzeugen gibt es bis zu 6.750 Euro. Transporter werden mit bis zu 25 Prozent gefördert. Dazu kommt, dass für E-Autos die ersten zehn Jahre keine KFZ-Steuern gezahlt werden müssen. Wer E-Autos im Fuhrpark hat, wird als umweltbewusstes Unternehmen wahrgenommen. Außerdem haben sie die Sicherheit, dass sie auch langfristig mit ihren Fahrzeugen in die Innenstädte mit Umweltzone fahren dürfen.
Welche Aspekte müssen Unternehmen im Vorfeld beachten?
Zunächst sollten sie eine Bestandsaufnahme machen: Welche Autos werden für welche Strecken genutzt? Sind zum Beispiel Botenfahrzeuge dabei oder Mitarbeiter, die morgens mit dem Firmenwagen kommen und ihn den ganzen Tag nicht nutzen? Davon hängt auch die benötigte Ladeinfrastruktur ab: Reicht eine reguläre Ladestation mit Wechselstrom oder sind die schnelleren, aber auch deutlich teureren Ladestation mit Gleichstrom sinnvoll? Das Thema ist komplex, es ist empfehlenswert, dass sich die Unternehmen von Experten beraten lassen.
Welche Vorteile haben die Arbeitnehmer von einem E-Fahrzeug als Dienstwagen?
Die Privatnutzung von E-Dienstwagen wird monatlich mit nur noch 0,25 Prozent des Bruttolistenpreises als geldwerten Vorteil besteuert. Bei hybriden Fahrzeugen sind es 0,5 Prozent, bei Benzin- und Dieselmodellen gilt weiterhin die 1-Prozent-Regel. Für viele Autofahrer spielt auch der Umweltgedanke eine immer größere Rolle.
Wie wird der Strom abgerechnet, wenn der Mitarbeiter sein Firmenfahrzeug in der privaten Garage auflädt oder unterwegs an einer öffentlich zugänglichen Ladesäule lädt?
Für das Laden in der eigenen Garage gibt es Abrechnungssysteme, die den Verbrauch erfassen und automatisch zum Beispiel an die Personalabteilung übermitteln, die die Erstattung der Stromkosten veranlasst. Die Betreiber nahezu aller öffentlich zugänglichen Ladestationen sind einem Verbund mit Roaming-Abkommen angeschlossen: Wer sich dort über die App registriert, kann an allen Stationen problemlos laden und die Rechnung geht direkt an den Arbeitgeber.
Information
SWARCO TRAFFIC SYSTEMS GmbH
Ronald-Mike Neumeyer
Ronald-Mike.Neumeyer@swarco.de
Foto: SWARCO TRAFFIC SYSTEMS GmbH
aus: Wirtschaft in Bremen und Bremerhaven, November 2020, zur Originalpublikation