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24. Juli 2020Der Ausbau der Ladeinfrastruktur für die Elektromobilität ist in den letzten Jahren von Seiten der Politik stark forciert worden, sodass die Kapazität der Ladepunkte den tatsächlichen Bedarf der Elektrofahrzeuge derzeit deutlich übersteigt und die Nutzung der Ladestationen so gering ist, dass einige bereits wieder abgebaut wurden. Nichtsdestotrotz hat die Bundesregierung das Ziel, bis 2030 eine Million öffentlich zugängliche Ladepunkte bereit zu stellen. In seiner umfassenden und brandaktuellen (erstellt März bis Juli 2020) Studie „Der Markt für Ladeinfrastruktur – Elektromobilität in Deutschland bis 2030“ analysiert das Trend- und Marktforschungsinstitut trend:research die weitere Entwicklung des Marktes für Ladeinfrastruktur in fünf Szenarien, betrachtet und bewertet Trends, Markttreiber und -hemmnisse sowie die daraus entstehenden Chancen und Risiken für Marktteilnehmer.
Die Nachfrage nach Elektrofahrzeugen als PKW ist in den letzten Monaten deutlich gestiegen: z.B. von Januar 2019 zu Januar 2020 um 64,3 Prozent bei batteriebetriebenen Elektrofahrzeugen und um 58 Prozent bei Hybridfahrzeugen. Insgesamt gibt es unter den PKW aktuell ca. 676.000 Elektrofahrzeuge auf den deutschen Straßen. Gemessen an den 47,7 Millionen PKW ist der Anteil jedoch weiterhin relativ gering.
Dem Gegenüber hat sich der Bestand der Ladeinfrastruktur in den letzten Jahren stark entwickelt: rechnet man die Kapazitäten der heutigen öffentlichen Ladeinfrastruktur in Deutschland zusammen, könnten – bei einer theoretisch angenommenen vollständigen Nutzung – bis zu mehrere Millionen PKW geladen werden. Nach einer umfangreichen Untersuchung (aus 2019) werden die Ladestationen jedoch lediglich zwischen einmal die Woche bis einmal am Tag genutzt; dabei sind private Lademöglichkeiten wie Wallboxen oder ganz normale Steckdosen noch nicht einberechnet.
Rechtliche Rahmenbedingungen fördern Ladeinfrastruktur in Deutschland
Der Ausbau der Ladeinfrastruktur wird durch eine Vielzahl rechtlicher Rahmenbedingungen beeinflusst: So wird in dem Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende die Umrüstung der Zählpunkte von Ladepunkten mit intelligenten Messsystemen ab 2021 beschlossen, während die Ladesäulenverordnung eine leichtere Authentifizierung und Bezahlung anstrebt. Das Gebäude-Elektromobilitätsinfrastrukturgesetz (GEIG), welches voraussichtlich 2021 in Kraft treten soll, ist vor allem an Wohn- und Nichtwohngebäude mit größeren Parkplätzen adressiert. Ab 2025 sind Eigentümer dazu verpflichtet, diese mit mindestens einem Ladepunkt auszustatten. Laut dem Handelsverband Deutschland (HDE) gibt es in Deutschland rund 450.000 Handelsstandorte; mit dem Gesetz werden allein im Lebensmitteleinzelhandel rund 38.000 Standorte zum Aufbau von Ladesäulen verpflichtet sein. Darüber hinaus gibt es eine Vielzahl an Förderprogrammen für den Ausbau der Elektromobilität und der Ladeinfrastruktur sowohl auf Bu
ndes- und Landesebene als auch kommunal.
All diese Gesetze und Förderprogramme haben einen erheblichen Einfluss auf den Markt: der Bestand der Ladeinfrastruktur ist in den letzten Jahren stark gestiegen, insbesondere im öffentlichen und teilöffentlichen Bereich. Gab es im Jahr 2015 noch unter 1.000 öffentlich zugängliche Ladesäulen in Deutschland, sind es derzeit bereits über 22.000 Ladesäulen mit mehr als 60.000 Ladepunkten. Dem gegenüber stehen aktuell ca. 303.000 Elektroautos, davon 135.000 Plug-In-Hybride, welche geladen werden müssen; insbesondere letztere werden jedoch teilweise nur selten oder nie geladen.
Weitere Informationen sind hier erhältlich.
Abbildung: Szenarien zur Entwicklung der Ladestationen in Deutschland bis 2030. Quelle: trend:resarch