H2BrakeCO2: Wasserstoff-Projekt offiziell gestartet
27. September 2020Wirtschaftsministerium bringt Förderung von Elektromobilität auf den Weg
4. Dezember 2020Sie sind ein Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, des Handwerks oder der Automobilwirtschaft? Nach den wirtschaftlichen Einbrüchen durch die Covid-19-Pandemie wollen Sie mit neuen Investitionsvorhaben zu einem Neustart in Niedersachsen beitragen? Mithilfe der Förderung „Neustart Niedersachsen Investition“ der NBank können Sie für die anfallenden Ausgaben einen nicht rückzahlbaren Zuschuss erhalten.
Gefördert werden
- Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, der Automobilwirtschaft oder des Handwerks mit Sitz oder Betriebsstätte in Niedersachsen, die vor dem 01.03.2020 gegründet worden sind, dauerhaft am Markt als Unternehmen tätig sind und die Realisierung eines Investitionsvorhabens in Niedersachsen planen
- Investitionen, die durch Arbeits- und Prozessoptimierungen einen Beitrag zum Klimaschutz leisten
- Investitionsgüter, deren gewöhnliche Nutzungsdauer mindestens fünf Jahre beträgt
- Zuschuss bis zu 50 Prozent
Bedingungen
- Das Unternehmen hat in den Monaten April 2020 bis Juni 2020 einen Umsatzrückgang im Vergleich zum gleichen Vorjahreszeitraum durch die COVID-19-Pandemie erlitten
- Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft oder des Handwerks: einmaliger nicht rückzahlbarer Zuschuss von bis zu 50 % der förderfähigen Ausgaben
- … 50 % für Investitionen bis 200.000 EUR
- … 40 % für Investitionen bis 625.000 EUR
- Darüber hinaus können Unternehmen der Automobilwirtschaft alternativ auch einen einmaligen nicht rückzahlbaren Zuschuss von bis zu 30 % der förderfähigen Ausgaben erhalten
- … 30 % für Investitionen bis 1.650.000 EUR
- … 20 % für Investitionen bis 4.000.000 EUR
- Förderhöhe mindestens 5.000 Euro und maximal 800.000 Euro
- Anschaffung von Kraftfahrzeugen mit Straßenzulassung, je Fahrzeug maximal 10.000 Euro förderfähige Ausgaben
- Nicht förderfähig sind Ausgaben für Finanzierungen, die Umsatzsteuer, Leasing- oder Mietausgaben, Personalausgaben, Eigenleistungen, Ausgaben für Grunderwerb, in einem Sammelposten zusammengefasste geringwertige Wirtschaftsgüter, Einzelbelege, deren Betrag unterhalb von 500 Euro liegt
Voraussetzungen
- Beginn des Vorhabens
Mit der Durchführung der Maßnahme darf erst nach Erhalt eines Zuwendungsbescheides begonnen werden. Die Antragstellung muss spätestens bis zum 30.11.2020 erfolgt sein. - Bewilligungszeitraum
Der Bewilligungszeitraum endet spätestens zum 30.06.2022. Es sind nur die innerhalb des Bewilligungszeitraums anfallenden Ausgaben zuwendungsfähig (ausschlaggebend ist der Lieferzeitpunkt). - Auszahlung der Zuwendung
Der NBank ist der Verwendungsnachweis nach Ziffer 6.1 der ANBest-P vorzulegen. Die Auszahlung erfolgt nach dem Erstattungsprinzip. Mit Vorlage des Verwendungsnachweises ist ein zahlenmäßiger Nachweis (inkl. Vorlage der Belege und Zahlnachweise) zu führen. Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt nach Prüfung des Verwendungsnachweises.
Über die Internetseite der NBank kommen Sie zum Kundenportal. Sie werden Schritt für Schritt durch die Antragstellung geführt und reichen den Antrag sowie die zusätzlichen Dokumente online ein. Weitere Informationen sind hier erhältlich.