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29. September 2019Bremen wird die bundesweit erste E-Scooter-Genehmigung für die Nutzung des öffentlichen Straßenraums erteilen. Der Anbieter Lime hat für 500 Roller eine entsprechende Sondernutzungserlaubnis beantragt. Im Unterschied zu vielen anderen Kommunen wird dadurch die Vermietung von E-Scootern klar geregelt und nicht lediglich an eine freiwillige Selbstverpflichtung der Anbieter gekoppelt. Die Erlaubnis ist zudem zeitlich befristet. Kommt es zu Problemen, kann das Ordnungsamt geeignete Maßnahmen ergreifen; in schwerwiegenden Fällen wäre sogar der Entzug der Erlaubnis möglich. Insgesamt hatte Bremen mit acht Verleihern Gespräche geführt.
„Uns war es wichtig, dass wir nicht die chaotischen Zustände mit den Rollern bekommen, wie viele andere deutsche und europäische Städte“, sagt Mobilitätssenatorin Maike Schaefer. „Zugleich finde ich es aber auch wichtig, dass Bremen in diesem Segment der Elektromobilität Erfahrungen sammeln kann. Ob sich E-Scooter aber tatsächlich als wertvolles Element einer umweltverträglichen Mobilität herausstellen, werden wir abwarten müssen. Auch daher ist es gut, dass wir als Kommune die Spielregeln festlegen.“
Diese „Spielregeln“, die an die Nutzungsgenehmigung gebunden sind, dienen vor allem dazu, andere Verkehrsteilnehmende – insbesondere Menschen mit Behinderungen, Senioren oder Kinder – nicht zu gefährden. Das betrifft das Abstellen der E-Scooter sowie deren Verkehrssicherheit. Grünanlagen dürfen nicht genutzt werden. Zudem muss der Anbieter einen Ansprechpartner vor Ort bereitstellen, der bei Behinderungen kurzfristig einschreitet. „Mit der Erlaubnis für 500 Roller können der Anbieter Lime und Bremen jetzt erst einmal Erfahrungen sammeln“, so Schaefer. Zudem ist die Genehmigung an einen finanziellen Aspekt gebunden. Es wird für jeden E-Scooter pro Woche eine Gebühr in Höhe von 0,50 Euro fällig. „Auch darüber behalten wir ein Steuerungsinstrument in der Hand, um – wie beim Leihfahrrad auch – einschreiten zu können“, sagt Senatorin Schaefer.
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