Gründungswoche Bremen & Bremerhaven
4. November 2018Niedersachsen schreibt „Export-Oskar“ des Nordens aus
18. Dezember 2018Unternehmen aus dem Transportsektor können im Rahmen des Programms „Energieeffiziente und/oder CO2-arme schwere Nutzfahrzeuge“ (EEN) des Bundes Zuschüsse für den Erwerb von Lkw mit Gas- (CNG- oder LNG) oder Elektroantrieb ab 7,5 Tonnen beantragen. Das Förderprogramm ist zunächst bis zum Ende des Jahres 2020 befristet.
Für die einzelnen Antriebsarten sind folgende Zuschüsse pauschal festgesetzt:
- Erdgasantrieb (Compressed Natural Gas – CNG): 8.000 Euro pro Fahrzeug
- Flüssigerdgasantrieb (Liquified Natural Gas – LNG): 12.000 Euro pro Fahrzeug
- Elektroantrieb bis einschließlich 12 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht:
12.000 Euro pro Fahrzeug - Elektroantrieb ab 12 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht: 40.000 Euro pro Fahrzeug
Der Zuschuss darf jedoch 40 % der Investitionsmehrkosten nicht überschreiten.
Bei Überschreiten werden die vorgenannten Pauschalen entsprechend gemindert.
Der Zuwendungshöchstbetrag je Unternehmen und Kalenderjahr beträgt 500.000 Euro.
Weitere Informationen dazu sind hier erhältlich.
Ab dem 1. Januar 2019 sollen Elektro-Lkw zudem komplett von der Lkw-Maut befreit werden. Von der Mautbefreiung wird ein großer Anteil der bereits heute in Deutschland zugelassenen rd. 11.800 Elektro-Nutzfahrzeuge profitieren. Erwartet wird eine Mautersparnis von etwa 5.000 Euro p.a. und Nutzfahrzeug ab 7,5 t zulässigem Gesamtgewicht.